Straftat, Strafzumessung und Strafprozeß im gesamten Strafrechtssystem (Mannheimer rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Bd. 21), 1996 (Mitherausgeber: Prof. Dr. Jürgen Wolter).

Im Juli 1993 hat in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim zu Ehren von Wolfgang Frisch ein "Mannheimer Stafrechtskolloquium" stattgefunden. Mit dem Generalthema "Straftat, Strafzumessung und Strafprozeß im gesamten Strafrechtssystem" wurde eine Problematik behandelt, die trotz erheblicher praktischer Bedeutung wissenschaftlich weitreichend ungeklärt ist. Ein Beispiel bildet das Absehen von Strafe oder von Strafverfolgung bei Vorliegen der Straftatvoraussetzungen. Die an Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld und ihren Ausschlußgründen orientierte Strafrechtsdogmatik scheint überaltert. Die korrespondierende, auf Entkriminalisierung, Absehen von Strafe und Strafverfolgung ausgerichtete Dogmatik steht demgegenüber noch am Anfang. Hinzu tritt die Verwirrung zwischen objektiven und der subjektiven Zurechnung nicht nur bei der Fahrlässigkeitsstraftat. Die "Mannheimer Gespräche" zwischen den gegenwärtigen und vormaligen Mannheimer Strafrechtslehrern hatten deshalb, wie der Untertitel des Buches schlagwortartig ergibt, den Straftatbegriff und die Straftatzurechnung, den Strafrechtszweck und den Strafausschluß, den Strafverzicht und den Strafklagverzicht in einem ganzheitlichen Strafrechtssystem zum Schwerpunkt. Der vorliegende Band gibt die Vorträge sowie den zusammenführenden Schlußbeitrag von W. Frisch in erheblich erweiterter Fassung mit den folgenden Themen wieder: Zur Rangfolge von materiellen Ausschlußgründen, Verfahrenseinstellungen und Absehen von Strafe – Zur Legitimationsfunktion des Zweckgedankens – Strafrechtsbegrenzung durch einen materiellen Straftatbegriff? – Tatbestandsmäßiges Verhalten und ex-ante-Betrachtung; wieder die "Verwirrung zwischen dem Subjektiven und dem Objektiven" – Straftat und Straftatsystem.

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Letzte Bearbeitung: 11. Mai 1997