Straftat, Strafzumessung und Strafprozeß im gesamten Strafrechtssystem
(Mannheimer rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Bd. 21), 1996 (Mitherausgeber:
Prof. Dr. Jürgen Wolter).
Im Juli 1993 hat in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität
Mannheim zu Ehren von Wolfgang Frisch ein "Mannheimer Stafrechtskolloquium"
stattgefunden. Mit dem Generalthema "Straftat, Strafzumessung und Strafprozeß
im gesamten Strafrechtssystem" wurde eine Problematik behandelt, die trotz
erheblicher praktischer Bedeutung wissenschaftlich weitreichend ungeklärt
ist. Ein Beispiel bildet das Absehen von Strafe oder von Strafverfolgung
bei Vorliegen der Straftatvoraussetzungen. Die an Tatbestandsmäßigkeit,
Rechtswidrigkeit, Schuld und ihren Ausschlußgründen orientierte
Strafrechtsdogmatik scheint überaltert. Die korrespondierende, auf
Entkriminalisierung, Absehen von Strafe und Strafverfolgung ausgerichtete
Dogmatik steht demgegenüber noch am Anfang. Hinzu tritt die Verwirrung
zwischen objektiven und der subjektiven Zurechnung nicht nur bei der Fahrlässigkeitsstraftat.
Die "Mannheimer Gespräche" zwischen den gegenwärtigen und vormaligen
Mannheimer Strafrechtslehrern hatten deshalb, wie der Untertitel des Buches
schlagwortartig ergibt, den Straftatbegriff und die Straftatzurechnung,
den Strafrechtszweck und den Strafausschluß, den Strafverzicht und
den Strafklagverzicht in einem ganzheitlichen Strafrechtssystem zum Schwerpunkt.
Der vorliegende Band gibt die Vorträge sowie den zusammenführenden
Schlußbeitrag von W. Frisch in erheblich erweiterter Fassung mit
den folgenden Themen wieder: Zur Rangfolge von materiellen Ausschlußgründen,
Verfahrenseinstellungen und Absehen von Strafe – Zur Legitimationsfunktion
des Zweckgedankens – Strafrechtsbegrenzung durch einen materiellen Straftatbegriff?
– Tatbestandsmäßiges Verhalten und ex-ante-Betrachtung; wieder
die "Verwirrung zwischen dem Subjektiven und dem Objektiven" – Straftat
und Straftatsystem.
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Letzte Bearbeitung: 11. Mai 1997