Normative Probleme der "Tatsachenfeststellung". Eine Untersuchung zum tolerierten
Risiko einer Fehlverurteilung im Bereich subjektiver Deliktsmerkmale. Heidelberg:
C. F. Müller, 1987, XI, 172 S. (Mannheimer rechtswissenschaftliche
Abhandlungen, Bd. II).
Jede Tatsachenfeststellung ist in Gefahr, die Wirklichkeit zu verfehlen.
Dies gilt in besonderem für die Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale,
weil kein Außenstehender wirklich wissen kann, wie es im Kopf des
Täters zur Tatzeit aussah – und doch sind solche Feststellungen in
jedem Straffall zu treffen. In krassem Mißverhältnis zur praktischen
Bedeutung der Problematik steht deren theoretische und dogmatische Aufarbeitung.
Die vorliegende Abhandlung versucht, diesem Mangel abzuhelfen. Nach einer
Klärung des adäquaten Nachweisverfahrens und der im Prozeß
erzielbaren Beweisergebnisse werden die für die Feststellung subjektiver
Deliktsmerkmale maßgeblichen objektiven Kriterien herausgearbeitet.
Da sich der gesamte Vorgang der Tatsachenfeststellung letztlich als reine
Rechtsanwendung entpuppt, kann dem Strafrichter ein durch und durch normativ
strukturiertes Verfahren an die Hand gegeben werden, mit dem die Probleme
der begrenzten Nachweismöglichkeiten in rechtsstaatlich legitimierbarer
Weise zu lösen sind. Daß der vorgestellte Neuansatz praktisch
umsetzbar ist und zu akzeptablen Ergebnissen führt, belegen die Konkretisierungen
bis hin zum fallspezifischen Vergleich mit der Rechtsprechung.
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Letzte Bearbeitung: 11. Mai 1997