Normative Probleme der "Tatsachenfeststellung". Eine Untersuchung zum tolerierten Risiko einer Fehlverurteilung im Bereich subjektiver Deliktsmerkmale. Heidelberg: C. F. Müller, 1987, XI, 172 S. (Mannheimer rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Bd. II).

Jede Tatsachenfeststellung ist in Gefahr, die Wirklichkeit zu verfehlen. Dies gilt in besonderem für die Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale, weil kein Außenstehender wirklich wissen kann, wie es im Kopf des Täters zur Tatzeit aussah – und doch sind solche Feststellungen in jedem Straffall zu treffen. In krassem Mißverhältnis zur praktischen Bedeutung der Problematik steht deren theoretische und dogmatische Aufarbeitung. Die vorliegende Abhandlung versucht, diesem Mangel abzuhelfen. Nach einer Klärung des adäquaten Nachweisverfahrens und der im Prozeß erzielbaren Beweisergebnisse werden die für die Feststellung subjektiver Deliktsmerkmale maßgeblichen objektiven Kriterien herausgearbeitet. Da sich der gesamte Vorgang der Tatsachenfeststellung letztlich als reine Rechtsanwendung entpuppt, kann dem Strafrichter ein durch und durch normativ strukturiertes Verfahren an die Hand gegeben werden, mit dem die Probleme der begrenzten Nachweismöglichkeiten in rechtsstaatlich legitimierbarer Weise zu lösen sind. Daß der vorgestellte Neuansatz praktisch umsetzbar ist und zu akzeptablen Ergebnissen führt, belegen die Konkretisierungen bis hin zum fallspezifischen Vergleich mit der Rechtsprechung.

zurück


Diese Seite wurde von einem Mitarbeiter Prof. Dr. Freunds gestaltet.
Letzte Bearbeitung: 11. Mai 1997