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Aus dem Vorwort:
Es ist an der Zeit, die im Bereich der strafrechtlichen Grundlagen gewonnenen Einsichten zu den Legitimationsbedingungen von Schuldspruch und Strafe in Form eines kompakten Lehrbuchs zum Allgemeinen Teil des Strafrechts zur Verfügung zu stellen. Das – in sich durchaus stimmige – "klassische" Strafrechtssystem mit seiner ausschließlich objektiv-äußerlichen Unrechtskonzeption, in dem Vorsatz und Fahrlässigkeit lediglich Formen schuldhaften Verhaltens eines bestimmten Subjekts waren, hat sich seit langem aufgelöst. An seine Stelle sind Systementwürfe getreten, die einen mehr oder weniger großen Anteil an "personalisiertem Unrecht" enthalten. Indessen leiden diese Entwürfe gerade dadurch an inneren Brüchen und Unstimmigkeiten. Beispielhaft sei auf die mit subjektiven Elementen durchsetzten Kategorien der "objektiven Zurechnung" und der "objektiven Fahrlässigkeit" hingewiesen. Derartiges ist nicht nur einigermaßen verwirrend, sondern auch in der Sache inakzeptabel. Es kann allenfalls auswendig gelernt, aber nicht wirklich verstanden werden.
Das vorliegende Lehrbuch stellt die sachlichen Probleme in einen nachvollziehbaren systematischen Begründungszusammenhang. Die Voraussetzungen einer Straftat werden im Hinblick auf die infrage stehenden Rechtsfolgen – der Schuldigsprechung und der Bestrafung einer bestimmten Person – funktional bestimmt. Dabei finden nicht zuletzt die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an solche staatlichen Rechtseingriffe zu stellen sind, die gebührende Beachtung. Grundlegendes Erfordernis einer jeden Straftat ist danach ein tatbestandsspezifisches personales Fehlverhalten. Diesem tatbestandsspezifischen Fehlverhalten des handelnden oder unterlassenden Subjekts trägt die hier unterbreitete personale Straftatlehre durch die Einrichtung und Ausdifferenzierung einer primären Straftatkategorie Rechnung, die genau dieses personale Verhaltensunrecht (unter Einschluß der bisherigen Rechtfertigungs- und Schuldaspekte) erfaßt. Auf dieser Basis erhalten auch weitere Sanktionserfordernisse – wie insbesondere tatbestandsmäßige Fehlverhaltensfolgen – ihren zutreffenden nachrangigen Stellenwert und klare Konturen.
Eine umfassende Information über Rechtsprechung und Literatur zu den einzelnen Problembereichen ist nicht angestrebt. Wer eine solche sucht, möge eines der in nicht geringer Zahl bereits vorhandenen "konventionellen" Lehrbücher zum Allgemeinen Teil des Strafrechts zur Hand nehmen. In dieser Hinsicht besteht kein Defizit. Das vorliegende Werk beschränkt sich deshalb auf die erforderlichen exemplarischen Belege und ausgewählte weiterführende Hinweise, die lediglich einen gewissen Einblick und Einstieg in den Diskussionszusammenhang vermitteln sollen. Es kann ein "großes" Lehrbuch zwar nicht ersetzen, erfaßt aber im Kern den examensrelevanten Stoff der Lehre von der Straftat. Außerdem werden die Grundlagen für die Lösung nicht ausdrücklich thematisierter Teilprobleme geschaffen. Damit ist es für die vertiefte Auseinandersetzung mit dem schwierigen Stoff und die Examensvorbereitung gleichermaßen geeignet.
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Marburg, im März 1998
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Georg Freund
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