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"Spritztour mit dem ultra krassen 3er BMW"
Dragan (D) und Alder ist es auf der
Konstablerwache zu langweilig geworden. Sie
beschließen daher, eine kleine Spritztour in
Dragans ultra krassem 3er BMW zu starten. Bevor es
konkret losgehen kann, muß der zwölf Jahre
alte Wagen erst einmal zu einer Generalüberholung
in die Werkstatt des Herrn Schnell (S). S hat jedoch
noch viele Aufträge zu erledigen, und in der Eile
zieht er beim rechten Vorderrad die Radschrauben nicht
ordentlich fest. S erkennt immerhin, daß die
Bremsen einen Defekt haben, der so gravierend ist,
daß darunter die Verkehrssicherheit konkret
leidet: Von Zeit zu Zeit klemmt der Bremsmechanismus,
so daß es zu einem Bremsversagen kommen kann. S
kann diesen Defekt jedoch nicht sofort beheben, weil
ihm die dafür nötigen Ersatzteile
fehlen. Eine Bestellung dieser Teile würde
konkret eine Woche dauern.
Als D den Wagen zum vereinbarten Zeitpunkt abholen
will, klärt S ihn konkret über den
Bremsdefekt und die daraus resultierende
Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs auf. D will davon
("dem Scheißedreck") aber nichts
wissen. Alle Bemühungen des S, den D von einer
Fahrt mit dem Auto abzuhalten, sind erfolglos. D
steigt letztlich in den Wagen und fährt los.
Schon nach wenigen Minuten versagen die Bremsen,
als D an einem Zebrastreifen halten will, den gerade
die gebrechliche Oma Scharif (O) überquert. D
erfaßt die O mit dem BMW, als er mit
unverminderter Geschwindigkeit vorbeifährt. O
wird durch den Aufprall zur Seite geschleudert. D
bemerkt das zwar, doch fährt er weiter, weil er
davon ausgeht, daß O den Aufprall ohnehin nicht
überlebt hat. Tatsächlich erleidet O
erhebliche, aber keine lebensgefährlichen
Verletzungen. Passanten, die den Vorfall beobachtet
haben, alarmieren sofort einen Rettungswagen. O
muß ins Krankenhaus eingeliefert werden. Auf dem
Weg dorthin wird der Rettungswagen in einen für O
tödlichen Unfall verwickelt, obwohl die Fahrt
ohne Eile und ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten
erfolgt.
Im weiteren Verlauf der Fahrt ist D mit der
Funktionsfähigkeit seines Autos sehr
zufrieden. Er freut sich darüber, daß es
bei anderen Bremsmanövern zu keinem weiteren
Bremsversagen gekommen ist. Plötzlich verliert D
in einer engen Rechtskurve die Kontrolle über
sein Fahrzeug und stößt mit einem
entgegenkommenden PKW zusammen. Darin sitzt die gerade
aus Mallorca zurückgekehrte schöne Verona,
die den Unfall nicht überlebt. D wird schwer
verletzt in das nahegelegene Krankenhaus
eingeliefert.
An dem ultra krassen 3er BMW ist ein Totalschaden
eingetreten. Es kann nicht aufgeklärt werden, ob
D aufgrund des Bremsdefekts oder aufgrund der nicht
ordentlich festgezogenen Radschrauben die Kontrolle
über das Fahrzeug verloren hat.
Dieter B. (B), der Verona nach ihrer romantischen
Mallorcareise geheiratet hatte, ist völlig
außer Fassung wegen des tragischen Todes seiner
Ehefrau. Diese hatte sogar versprochen, für ihn
kochen zu lernen, und wurde ihm nun nach nur
dreimonatigem Eheglück jäh entrissen. B
empört sich über die nachlässige
Strafverfolgung. Wenn es nach ihm ginge, wäre D
längst hinter Gittern. Um der aus seiner Sicht
schleppenden Strafverfolgung ein wenig nachzuhelfen,
will er selbst D wenigstens einen Denkzettel
verpassen. Er findet heraus, in welchem Krankenhaus D
untergebracht ist, und begibt sich in das
Krankenzimmer des D. Dort nimmt er die am Bett
stehende Krücke und schlägt damit dem D so
stark auf den Kopf, daß dieser für einige
Zeit bewußtlos wird. B stellt sodann die
Krücke wieder zurück und versucht, sich
ungesehen aus dem Staub zu machen. Beim Verlassen des
Krankenhauses wird er von der Krankenschwester
gestellt, die den Vorfall aufklärt. Kurz danach
ist D wieder bei Bewußtsein. Er hat Glück
gehabt und trägt lediglich eine große
Platzwunde davon.
Strafbarkeit von D, S und B ?
Straßenverkehrsdelikte - zu denen auch
§ 142 StGB zu rechnen ist - sind nicht zu
prüfen!
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