Übungshausarbeit der propädeutischen Übung SS 99

Sachverhalt

  "Spritztour mit dem ultra krassen 3er BMW"

Dragan (D) und Alder ist es auf der Konstablerwache zu langweilig geworden. Sie beschließen daher, eine kleine Spritztour in Dragans ultra krassem 3er BMW zu starten. Bevor es konkret losgehen kann, muß der zwölf Jahre alte Wagen erst einmal zu einer Generalüberholung in die Werkstatt des Herrn Schnell (S). S hat jedoch noch viele Aufträge zu erledigen, und in der Eile zieht er beim rechten Vorderrad die Radschrauben nicht ordentlich fest. S erkennt immerhin, daß die Bremsen einen Defekt haben, der so gravierend ist, daß darunter die Verkehrssicherheit konkret leidet: Von Zeit zu Zeit klemmt der Bremsmechanismus, so daß es zu einem Bremsversagen kommen kann. S kann diesen Defekt jedoch nicht sofort beheben, weil ihm die dafür nötigen Ersatzteile fehlen. Eine Bestellung dieser Teile würde konkret eine Woche dauern.

Als D den Wagen zum vereinbarten Zeitpunkt abholen will, klärt S ihn konkret über den Bremsdefekt und die daraus resultierende Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs auf. D will davon ("dem Scheißedreck") aber nichts wissen. Alle Bemühungen des S, den D von einer Fahrt mit dem Auto abzuhalten, sind erfolglos. D steigt letztlich in den Wagen und fährt los.

Schon nach wenigen Minuten versagen die Bremsen, als D an einem Zebrastreifen halten will, den gerade die gebrechliche Oma Scharif (O) überquert. D erfaßt die O mit dem BMW, als er mit unverminderter Geschwindigkeit vorbeifährt. O wird durch den Aufprall zur Seite geschleudert. D bemerkt das zwar, doch fährt er weiter, weil er davon ausgeht, daß O den Aufprall ohnehin nicht überlebt hat. Tatsächlich erleidet O erhebliche, aber keine lebensgefährlichen Verletzungen. Passanten, die den Vorfall beobachtet haben, alarmieren sofort einen Rettungswagen. O muß ins Krankenhaus eingeliefert werden. Auf dem Weg dorthin wird der Rettungswagen in einen für O tödlichen Unfall verwickelt, obwohl die Fahrt ohne Eile und ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten erfolgt.

Im weiteren Verlauf der Fahrt ist D mit der Funktionsfähigkeit seines Autos sehr zufrieden. Er freut sich darüber, daß es bei anderen Bremsmanövern zu keinem weiteren Bremsversagen gekommen ist. Plötzlich verliert D in einer engen Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und stößt mit einem entgegenkommenden PKW zusammen. Darin sitzt die gerade aus Mallorca zurückgekehrte schöne Verona, die den Unfall nicht überlebt. D wird schwer verletzt in das nahegelegene Krankenhaus eingeliefert.

An dem ultra krassen 3er BMW ist ein Totalschaden eingetreten. Es kann nicht aufgeklärt werden, ob D aufgrund des Bremsdefekts oder aufgrund der nicht ordentlich festgezogenen Radschrauben die Kontrolle über das Fahrzeug verloren hat.

Dieter B. (B), der Verona nach ihrer romantischen Mallorcareise geheiratet hatte, ist völlig außer Fassung wegen des tragischen Todes seiner Ehefrau. Diese hatte sogar versprochen, für ihn kochen zu lernen, und wurde ihm nun nach nur dreimonatigem Eheglück jäh entrissen. B empört sich über die nachlässige Strafverfolgung. Wenn es nach ihm ginge, wäre D längst hinter Gittern. Um der aus seiner Sicht schleppenden Strafverfolgung ein wenig nachzuhelfen, will er selbst D wenigstens einen Denkzettel verpassen. Er findet heraus, in welchem Krankenhaus D untergebracht ist, und begibt sich in das Krankenzimmer des D. Dort nimmt er die am Bett stehende Krücke und schlägt damit dem D so stark auf den Kopf, daß dieser für einige Zeit bewußtlos wird. B stellt sodann die Krücke wieder zurück und versucht, sich ungesehen aus dem Staub zu machen. Beim Verlassen des Krankenhauses wird er von der Krankenschwester gestellt, die den Vorfall aufklärt. Kurz danach ist D wieder bei Bewußtsein. Er hat Glück gehabt und trägt lediglich eine große Platzwunde davon.

Strafbarkeit von D, S und B ?

Straßenverkehrsdelikte - zu denen auch § 142 StGB zu rechnen ist - sind nicht zu prüfen!

  



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Diese Seite wurde von A. Koch gestaltet.
Letzte Bearbeitung: 3. September 1999