Das Unrecht der Fahrlässigkeitstat

am Beispiel der Selbstmordverursachung

 

Sachverhalt nach BGHSt 24, 342 (vereinfacht)

A hatte mit Frau B, zu der er in engen Beziehungen stand und von der er wußte, daß sie - vor allem nach vorangegangenem Alkoholgenuß - häufig bedrückt und schwermütig wurde, eine Gaststätte aufgesucht, in der die B kräftig dem Alkohol zusprach. Ins Auto zurückgekommen, legte A seine geladene Dienstpistole auf das Armaturenbrett. Diese Pistole nahm die B während einer Fahrtunterbrechung, als der A gerade nicht aufpaßte, an sich und erschoß sich. Zu diesem Zeitpunkt betrug der Blutalkoholgehalt von Frau B 1,45 0/00

Literaturhinweise:

Zur Einführung:
Kühl, Kristian  Strafrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl. 1997, § 17 i.V.m. § 4 Rn. 83 ff.
Quentin, Andreas  Fahrlässigkeit im Strafrecht, JuS 1994, L41-43, L49-52, L57-59.
Freund, Georg  Strafrecht, Allgemeiner Teil, 1998, § 5.

Zum Problem der Selbstgefährdung im Strafrecht:
BGHSt 39, 322 (Retterfall).
Frisch, Wolfgang  Selbstgefährdung im Strafrecht, NStZ 1992, 1.
Otto, Harro  Selbstgefährdung und Fremdverantwortung - BGH NJW 1984, 1469, in: Jura 1984, 536.
Stree, Walter  Beteiligung an vorsätzlicher Selbstgefährdung - BGHSt 32, 362 und BGH, NStZ 1984, 452, in: JuS 1985, 179.
Freund, Georg  Erfolgsdelikt und Unterlassen, 1992, S. 195 ff., 268 ff.

Zur Problematik der Fremdverantwortung beim Suizid:
BGHSt 2, 150 (Ehemann-Erhängungsfall).
BGHSt 32, 38 (Siriusfall);
   s. dazu Freund  AT, § 10 Rn 60 ff., 98.
BGHSt 24, 342 (Pistolenfall) mit Anmerkungen:
   Welp  JR 1972, 472.
   van Els  NJW 1972, 1476.
   Blei   JA 1972, 155.
   s. dazu auch Freund  AT, § 5 Rn 70 ff.
Geilen, Gerd  Suizid und Mitverantwortung, in: JZ 1974, 145.
Kohlhaas, Max  Selbstmordverursachung und Garantenpflicht, in: JR 1973, 53.
Kühl, Kristian  Strafrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl. 1997, §§ 4 Rn. 86 ff, 20 Rn. 46 ff.
Roxin, Claus  Zum Schutzzweck der Norm bei fahrlässigen Delikten, FS Gallas 1973, S. 241.
Spendel, Günter  Fahrlässige Teilnahme an Selbst- und Fremdtötung, in: JuS 1974, 749.

Zum Selbsttötungsversuch als Unglücksfall:
BGHSt 6, 147 (Gaskocherfall).
BGHSt 32, 367, 374 (Fall Wittig).

Zum Maßstab der Freiverantwortlichkeit bei der Selbsttötung:
Frisch, Wolfgang  Tatbestandsmäßiges Verhalten und Zurechnung des Erfolgs, 1988, S. 165 ff.
Herzberg, Rolf D.  Beteiligung an der Selbsttötung oder tödlichen Selbstgefährdung als Tötungsdelikt (Teil 4), in: JA 1985, S. 336.

Allgemeines Modell zur Verwirklichung des Unrechtstatbestands
(beim vollendeten Begehungs-Erfolgsdelikt)

Grafik

Vereinfachtes Modell für das FahrlässigkeitsdeliktVereinfachtes Modell für das Fahrlässigkeitsdelikt

Grafik

Zum Tatbestand der fahrlässigen Tötung

§ 222 StGB: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird ... bestraft.
BGHSt 24, 342: Wer fahrlässig den Tod eines Selbstmörders verursacht*, ist nicht strafbar.

* Im Leitsatz des BGH heißt es zwar: "mitursächlich", indessen ist auch die Mitverursachung eine Form der Verursachung.



zurück

 

Diese Seite wurde von A. Koch gestaltet.
Letzte Bearbeitung: 24. November 1999